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Anfrage Pflegeberatung
Nachweis für Pflegeberatung

Jetzt Pflegegeld sichern! Damit Sie schnell ein Beratungsgespräch für die Pflege erhalten, geben Sie Ihre Daten in dem praktischen Formular unten an.

Anfrage zur Pflegeberatung gemäß SGB XI § 37

    Hiermit bestätige ich, dass meine Daten weiterverarbeitet werden dürfen. Näheres können Sie unserer Datenschutzbestimmung entnehmen.Datenschutzerklärung anzeigen

    Unser Datenschutz

    • Wir behandeln Ihre Daten vertraulich
    • Unsere Kontaktformulare sind verschlüsselt
    • Wir legen hohen Wert auf Diskretion
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    Meist gestellte Fragen (FAQs)

    Warum ist die Pflegeberatung notwendig und wer bezahlt diese?

    Die Pflegeberatung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und wird von der Pflegekasse bezahlt.

    Wer muss einen Nachweis über eine Pflegeberatung erbringen?

    Pflegebedürftige, welche ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind durch die Pflegeversicherung verpflichtet, eine Beratung durch eine Pflegefachkraft bzw. einem zugelassenen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen.

    In welchen Abständen muss der Nachweis an die Pflegekasse erbracht werden?

    • Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr
    • Pflegegrad 4 und 5  in jedem Quartal

    Was passiert, wenn der Nachweis über eine Pflegeberatung zu spät oder nicht erbracht wird?

    Wird der Nachweis über eine Pflegeberatung zu spät oder gar nicht erbracht, kann die Zahlung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse teilweise oder ganz eingestellt werden.

    Welche Unterlagen/Informationen sollten Sie zur Beratung bereithalten?

    Bitte halten Sie zum Termin nachfolgende Unterlagen bereit:

    • Krankenkassenkarte
    • Arztbrief
    • Medikamentenplan

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